GG-Consulting Schuldnerberatung
P-Konto: Neue Pfändungsfreibeträge mit Pfändungstabelle gültig ab 1. Juli 2023

Neuer Pfändungsfreibetrag im Grundwert ab 1. Juli 2023
Die Pfändungsfreibeträge, bis zu deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar ist, sind in § 850c Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt.
Ab dem 1.7.2023 erhöht sich die Pfändungsfreigrenze von 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Übersicht der Pfändungsfreigrenzen:
Schuldner Bis 30.Juni 2023 Ab 1. Juli 2023
Singlehaushalt (Grundfreibetrag) 1.330,16 € 1.402,28 €
zusätzlich für einen Unterhaltsgläubiger 500,62 € 527,76 €
zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger 278,90 € 294,02 €
höchster Grundpfändungsbetrag 2.946,38 € 3.106,12 €