Was gehört alle zur Insolvenzmasse ?


Nach der deutschen Insolvenzordnung (InsO) sind alle pfändbaren Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu zählen und werden im Insolvenzverfahren zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen.


Zu den pfändbaren Vermögenswerten zählen u.a.:


- Bargeld, Bankguthaben und Wertpapiere - Fahrzeuge, Schmuck, Kunstwerke und andere Sachwerte - Immobilien und Grundstücke - Forderungen gegenüber Dritten - Geschäftsinventar und -maschienen


- Ansprüche aus Versicherungen



Allerdings gibt es auch bestimmte Vermögenswerte, die von der Pfändung ausgenommen sind, wie z.B. notwendiger Hausrat, unentbehrliche Arbeitsmittel, private Renten- und Lebensversicherungen und bestimmte Rentenleistungen. 

  • Erbe

    50 % pfändbar

  • Schenkung

    50 % pfändbar

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